Abgeordnetenhaus billigt Ausweitung der Registrierkassenpflicht

Die Registrierkassenpflicht wird auf weitere Branchen ausgeweitet. Neu soll sie unter anderem Ärzte, Anwälte und Handwerker betreffen. Das Abgeordnetenhaus hat die Ausweitung auf seiner Sitzung am Freitag gebilligt. Dank den Stimmen der regierenden Sozialdemokraten und der Opposition wurden die Sozialdienstleistungen aus der Pflicht herausgenommen.

Mit der Vorlage wird sich nun der Senat befassen. Es wird angenommen, dass er sie an die Abgeordnetenkammer mit Vorwürfen zurückweisen wird.

Die Registrierkassenpflicht wurde im Dezember 2016 zunächst für Gastbetriebe und Restaurants eingeführt, im März 2017 auch für den Einzel- und Großhandel. Für die Unternehmer bedeutet dies, dass sie alle ihre Umsätze über eine elektronische Registrierkasse abrechnen. Die Kassen sind dabei online mit dem Finanzministerium verbunden. Damit soll Mehrwertsteuerbetrug verhindert werden.