Ärztliches Attest ermöglicht Ausnahme von Maskenpflicht in Tschechien

Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz gegen das Coronavirus tragen können, sind in Tschechien künftig von der aktuell geltenden Maskenpflicht ausgenommen. Sie müssen aber eine entsprechende ärztliche Bestätigung dafür haben. Dies hat am Freitagmorgen das Regierungskabinett beschlossen. Bisher galt die Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln für alle Menschen. Diese Regierungsanordnung war am Mittwoch aber vom Obersten Verwaltungsgericht gekippt worden.

Gesundheitsminister Adam Vojtěch (parteilos) sagte am Freitagmorgen auf der Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung, dass die Anpassung der Maßnahme nun alle Vorgaben des Gerichtsurteils berücksichtige. Dieses hatte vom Ministerium eine Überprüfung verlangt, ob in Einzelfällen das persönliche Gesundheitsrisiko beim Tragen der Atemschutzmaske nicht den Infektionsschutz überwiegt.