Bayerisches Gericht setzt Testpflicht für Pendler aus

Der Bayerische Verwaltungsgerichthof hat am Dienstag die Corona-Testpflicht für Pendler vorläufig ausgesetzt. Auf Anweisung der Bayerischen Staatsregierung mussten sich seit dem 23. Oktober Arbeits- und Studienpendler aus Risikogebieten einmal wöchentlich testen lassen. Diese Maßnahme sollte die Verbreitung des Coronavirus eindämmen. Nach Ansicht des Gerichts bestehen aber Zweifel daran, ob sie angemessen ist. Darüber berichtete am Dienstag der Bayerische Rundfunk auf seinen Internetseiten.

Das Gericht entsprach dem Antrag zweier Gymnasiasten aus dem österreichischen Oberndorf, die täglich nach Bayern zur Schule fahren. Die Testpflicht betraf vor allem Menschen aus Österreich und Tschechien.