Beglaubigte Übersetzungen standesamtlicher Dokumente nicht mehr notwendig

Künftig werden die Menschen nicht mehr beglaubigte amtliche Übersetzungen standesamtlicher Dokumente brauchen, es wir nur ein mehrsprachiges Formular reichen. Die Änderung ist in der Gesetzesnovelle verankert, die Präsident Miloš Zeman am Mittwoch unterzeichnete.

Die Gebühr für die Einsicht in ein konkretes standesamtliches Protokoll und in die entsprechenden Unterlagen wird von 20 auf 50 Kronen (2 Euro) erhöht.