Bei Einreise nach Tschechien ist ein Corona-Test nur bei Rückkehr aus den Hochrisikogebieten notwendig
Das Gesundheitsministerium hat einen neuen Wortlaut der Regelung veröffentlicht, die das Prager Stadtgericht diese Woche mit Wirksamkeit ab Montag, dem 5. April, aufgehoben hat. Darüber informierte das Ministerium am Samstag. Ab Montag wird es notwendig sein, einen Corona-Test vor der Einreise in die Tschechische Republik nur bei der Rückkehr aus Ländern zu absolvieren, die zu den Hochrisikogebieten gehören. Bei der Rückkehr aus den Risikogebieten wird ein negativer Corona-Test nur in dem Fall verlangt, wenn der Mensch mit öffentlichen Verkehrsmitteln reist.
Bestandteil der Regelung bleibt die Pflicht, sich einem PCR-Test spätestens binnen fünf Tage nach der Rückkehr nach Tschechien zu unterziehen. Bis zu der Zeit muss die Person in Quarantäne sein.