Beim obersten Verwaltungsgericht treffen 25 Beschwerden gegen Neuwahlen ein

Beim obersten tschechischen Verwaltungsgericht sind 25 Beschwerden gegen die vorgezogenen Neuwahlen zum Abgeordnetenhaus eingetroffen. Zehn der Beschwerden werden vom Gericht nicht verhandelt, weil sie nicht in der vorgeschriebenen Form eingereicht wurden. Das oberste Verwaltungsgericht muss binnen 20 Tage seit dem Erhalt der Beschwerde diese erledigen.