Flüchtlingsquoten: EU-Kommission reicht offiziell Klage gegen Tschechien, Polen und Ungarn ein

Tschechien, Polen und Ungarn werden sich vor dem Europäischen Gerichtshof wegen ihrer Ablehnung der EU-Flüchtlingsquoten verantworten müssen. Die Europäische Kommission hat gegen die drei Visegrád-Staaten am Donnerstag offiziell Klage beim EuGH eingereicht, wie ein Sprecher des Gerichtshofes bestätigte. Im schlimmsten Fall drohen den drei Ländern finanzielle Sanktionen.

Ursprünglich wollte die EU-Kommission bereits im Dezember in der Sache gegen die drei mitteleuropäischen Länder klagen. Man räumte Budapest, Prag und Warschau jedoch noch eine Schonfrist ein.

Wegen mangelnder Teilnahme an der Umverteilung von Flüchtlingen hatte die EU-Kommission bereits im Juni ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen die drei Staaten eingeleitet. Hintergrund des Streits ist ein EU-Beschluss aus dem Jahr 2015. Demnach sollten bis zu 120.000 vornehmlich syrische Flüchtlinge aus Italien und Griechenland in andere EU-Staaten umgesiedelt werden.