Frist für die beschränkte Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt läuft ab

Bis Sonntag müssen die alten Mitglieder der EU entscheiden, ob sie die Sperre des EU-Arbeitsmarktes für Arbeitssuchende aus den neuen EU-Ländern verlängern wollen. Die Länder, die die Restriktion fortsetzen wollen müssen dies offiziell kundtun, ansonsten tritt auch in den neuen Ländern die allgemeine Richtlinie der EU in Kraft, das bedeutet Freizügigkeit für die Arbeitnehmer auch aus Tschechien. Bisher hat sich nur Deutschland dagegen ausgesprochen.