Gericht vertagt Streit um Slawisches Epos von Alfons Mucha

Die Stadt Prag muss im Streit das Slawische Epos von Alfons Mucha belegen, dass sie rechtmäßige Besitzerin des Gemäldezyklus ist. Das hat das Gericht im ersten Prager Stadtbezirk am Mittwoch entschieden. Die weitere Verhandlung wurde auf April vertagt.

Der Enkel des Malers, John Mucha, behauptet in der Anklage, Prag sei nie Eigentümer der Bilder geworden, weil es die Schenkungsbedingungen des Malers nicht erfüllt habe. Alfons Mucha schenkte Prag seinen Zyklus aus 20 großformatigen Gemälden unter der Bedingung, dass die Stadt eine Galerie dafür baut. Dazu ist es bis heute nicht gekommen.

John Mucha hat 2017 erstmals gegen Prag geklagt. Seine Klage wurde damals abgewiesen und das Urteil auch von einem Berufungsgericht bestätigt. Der Oberste Gerichtshof hob 2018 aber die Urteile auf.