Gesetzesnovelle bringt Erleichterungen für Ausländer in Tschechien

Das Abgeordnetenhaus hat einer Verkürzung der Wartefrist für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Tschechien zugestimmt. Ausländer sollen demnach nur noch fünf statt bislang zehn Jahre auf ein dauerhaftes Bleiberecht warten müssen. Einen entsprechenden Entwurf einer Neufassung des Ausländerrechtes gab das Abgeordnetenhaus am Dienstag zur weiteren Beratung in die Ausschüsse. Zur Erleichterung des alltäglichen Umgangs sieht die Novelle außerdem vor, dass sich EU-Ausländer in Zukunft gegenüber der tschechischen Polizei nicht nur mit Pass oder Personalausweis identifizieren können, sondern auch mit anderen EU-Personaldokumenten.