Gesetzesnovelle über Interessenskonflikte - wie lange in Kraft?

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Eine Novelle des Gesetzes über Interessenskonflikte ist am ersten Märztag in Kraft getreten. Wie lange sie jedoch gültig bleibt, ist offen. Hören Sie mehr dazu im folgenden Beitrag von Markéta Kachlíková.

Strengere Bedingungen für öffentlich tätige Personen bringt eine Novelle des Gesetzes über Interessenskonflikte, die an diesem Dienstag in Kraft getreten ist. Nicht nur Regierungsmitglieder, Senatoren und Abgeordnete, sondern auch gewählte Repräsentanten von Landkreisen und größeren Gemeinden sollen ihr zufolge ihre Nebeneinkommen, ihre unternehmerische Tätigkeit und ihre Eigentumsverhältnisse offen legen. Tun sie so nicht, drohen ihnen Strafen in Höhe von bis zu 30.000 Kronen (umgerechnet etwa 1.000 Euro).

Die Gültigkeit der Novelle wird jedoch in Zweifel gezogen. Konservative Senatoren wollen sie beim Verfassungsgericht anfechten. Der Senat hat Ende Januar den Abgeordnetenentwurf abgelehnt. Daraufhin hat auch das Staatsoberhaupt sein Veto dagegen gesetzt. Das Abgeordnetenhaus hat das Veto zwar überstimmt, nach Meinung der Senatoren reiche dies jedoch bei diesem Gesetz nicht. Es bringe nämlich auch Änderungen in Wahlgesetzen, für deren Annahme die Zustimmung von beiden Parlamentskammern nötig sei. Die Senatoren von der größten Oppositionspartei, der Demokratischen Bürgerpartei ODS, wollen sich daher damit an das Verfassungsgericht wenden. Dass es sich um einen umstrittenen Fall handelt, räumt aber auch der Rechtsexperte der regierenden Sozialdemokraten, Zdenek Koudelka, ein:

Zdenek Koudelka
"Es ist von großer Bedeutung, dass diese Entscheidung des Verfassungsgerichtes nach zwölf Jahren der Unsicherheit getroffen wird und künftig Streitigkeiten darüber vermieden werden, wie Wahlgesetze verabschiedet werden sollen."

Auch nach Justizminister Pavel Nemec von der liberalen Freiheitsunion berühre das Gesetz zwei Artikel der Verfassung und betreffe zwei Wahlgesetze, und zwar das über die Gemeinde- und das über die Landkreiswahlen. Der Minister will darüber hinaus ein neues, komplexes Gesetz über Interessenskonflikte vorlegen, das u. a. eine gewisse "Quarantäne" für Politiker vorsieht:

"Also eine Frist, während der ein Politiker nicht unternehmerisch tätig oder in Firmen angestellt sein darf, über die er als Politiker entschieden hatte. Es wird also nicht möglich sein, dass eine Firma, der ein Politiker 'geholfen' hat, ihm dann einen Versorgungsposten gewährt."

Diese Gesetzesversion sieht auch spürbare Sanktionen für die Verletzung des Gesetzes in Höhe von mehreren hunderttausend Kronen vor.