Klagen gegen Anti-Corona-Maßnahmen der Regierung nehmen zu

In Tschechien häufen sich die Klagen gegen die Maßnahmen der Regierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie. In Brno / Brünn hat das Oberste Verwaltungsgericht am Mittwoch begonnen, den zweiten Vorschlag zur Aufhebung der Corona-Testpflicht in den Firmen zu verhandeln. Er wurde von den Gewerkschaften des Arzneimittelherstellers Teva Czech Industries und der Arbeitnehmerin Dagmar Bílá eingereicht. Wie der Vorsitzende des Gerichtssenats, Petr Mikeš, erklärte, sei die angefochtene Maßnahme während des ersten Verfahrens aufgehoben und durch eine ähnliche Regelung ersetzt worden. Daher kann das Gericht die Maßnahme nicht aufheben. Aber wenn es dem Antrag stattgibt, kann es angeben, ob die vorherige Maßnahme bis zu ihrer Aufhebung rechtswidrig war. Ein ähnlicher Vorschlag wurde letzte Woche vom Gericht abgelehnt.

Am Dienstag haben die Betreiber von Indoor-Sportanlagen, Fitnesscentern, Schwimmbädern und Saunen beim Obersten Verwaltungsgericht einen Antrag auf Aufhebung eines Teils der Maßnahmen des Gesundheitsministeriums gestellt, die deren Betrieb verbieten. Nach Meinung der Kläger fehle der Behörde die Zuständigkeit und Rechtsgrundlage für ein generelles Verbot solcher Dienstleistungen. Die Antragsteller fordern keine übereilte und kopflose Aufhebung der Maßnahmen. Sie hätten aber schon zuvor Bedingungen für einen sicheren Betrieb vorgeschlagen, informierte die Präsidentin der Tschechischen Fitness-Kammer, Jana Havrdová, am Mittwoch die Presseagentur ČTK.

Autor: Lothar Martin