Kleiner Grenzverkehr zwischen Tschechien und Sachsen ist möglich

Der sogenannte kleine Grenzverkehr zwischen Sachsen und Tschechien bleibt auch nach dem Inkrafttreten der neuen Quarantäne-Verordnung in Deutschland am 2. November möglich. Demensprechend sind Reisen, etwa zur Arbeit, aber auch zum Einkaufen oder Tanken, bis zu einem Aufenthalt von 24 Stunden in beide Richtungen ohne Quarantäne beziehungsweise einen negativen Corona-Test weiterhin erlaubt. Das ergibt sich aus den neuen Quarantäne-Regelungen, die das sächsische Gesundheitsministerium auf seiner Webseite veröffentlicht hat.

Nach Medienberichten habe Gesundheitsministerin Petra Köpping in der vergangenen Woche empfohlen, den kleinen Grenzverkehr einzuschränken, die sächsische Regierung habe darüber aber bisher nicht entschieden.