Oberstes Gericht weist die letzten Wahlbeschwerden zurück

Die Wahlen zum tschechischen Abgeordnetenhaus vom ersten Juniwochenende sind in vollem Umfang gültig. Der Wahlsenat des Obersten Verwaltungsgerichtes hat am Dienstag die letzten neun der insgesamt 70 Wahlbeschwerden zurückgewiesen. Sechs Eingaben waren von politischen Parteien gekommen, unter anderem von den Grünen aus dem Bezirk Liberec / Reichenberg, auf die wegen der Methode der Mandatsverteilung trotz eines Neun-Prozent-Ergebnisses kein Abgeordnetenmandat entfällt. Zurückgewiesen wurde auch die Klage eines Sozialdemokraten, der der ODS ehrabschneidende Wahlkampfmethoden vorgeworfen hatte.