Oberstes Verwaltungsgericht hebt Maßnahme zur Testpflicht auf

Das Oberste Verwaltungsgericht (SAC) hat eine Maßnahme des Gesundheitsministeriums aufgehoben, die die Pflichten positiv getesteter Arbeitnehmer und Selbständiger regelt. Nach Angaben des Gerichts wurden grobe Mängel in der Begründung festgestellt.

Das Urteil soll in vier Tagen in Kraft treten, damit das Ministerium Zeit bekommt, eine mögliche neue Maßnahme zu erlassen. Gemäß der aufgehobenen Maßnahme müssen Arbeitnehmer, die positiv auf  das Coronavirus getestet wurden, einen Arzt kontaktieren, ihren Arbeitsplatz verlassen und sich einem bestätigenden PCR-Test unterziehen.  Kritisiert wurde nicht der Inhalt der Regelung, sondern die mangelnde Begründung.