Prager Bezirksgericht lehnt Antrag von Rath auf Haftentlassung ab

Der ehemalige Kreishauptmann von Mittelböhmen, David Rath, bleibt weiter in Untersuchungshaft. Das Bezirksgericht Prag-Ost hat am Freitag einen erneuten Antrag auf Haftentlassung des der Bestechlichkeit beschuldigten Abgeordneten abgelehnt. Dem Gericht zufolge bestehe weiter die Gefahr, dass der Politiker fliehen und sich ins Ausland absetzen könnte. Rath hat gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt, deshalb ist sie noch nicht rechtskräftig.

Ein Gericht in Prag hatte Mitte August eine Kaution von umgerechnet 560.000 Euro für die Freilassung des inhaftierten Politikers festgelegt. Diese Summe konnte weder Rath noch seine Verwandten bisher aufbringen.

Der sozialdemokratische Abgeordnete David Rath war Mitte Mai von der Polizei auf frischer Tat ertappt worden, wie er sieben Millionen Kronen in bar entgegengenommen hatte. Es handelte sich offenbar um Bestechungsgeld für die Vergabe eines überteuerten Auftrages zur Sanierung eines historischen Schlosses in Mittelböhmen.

Autor: Lothar Martin