Prager Gericht kippt Anordnung zum Tragen von Masken im Freien

Das Prager Stadtgericht hat eine außerordentliche Maßnahme aufgehoben, nach der das Gesundheitsministerium mit Wirkung vom 21. Oktober die Pflicht des Maskentragens verschärft hatte. Die Behörde habe ihre Anordnung nicht ausreichend begründet, heißt es im Urteil des Gerichts vom Freitag.

Konkret geht es um die Verordnung, dass man den Mund- und Nasenschutz auch im Freien tragen müsse, wenn man den Abstand von zwei Metern zu einer anderen Person nicht gewährleisten könne. Ausnahmefälle seien Menschen, mit denen man in einem Haushalt lebe, oder wenn man im Freien Sport treibe. Das Gericht sah es zudem als nicht genug erwiesen an, dass die Verschärfung die epidemiologische Lage entsprechend verändern könne. Das Gericht gibt dem Ministerium bis zum 21. November Zeit, eine neue Begründung ohne Mängel zu liefern. Ansonsten trete das Urteil an diesem Tag in Kraft. Das Gesundheitsressort wolle dem nachkommen, damit die Maßnahme auch weiterhin gilt. Es erwägt aber ebenso, eine Beschwerde gegen das Urteil einzureichen.

Autor: Lothar Martin