Recht auf Selbstverteidigung mit Waffe wird in tschechischer Verfassung verankert

Das Recht, sich selbst und andere mit einer Waffe zu verteidigen, wird in der tschechischen Verfassung verankert. Präsident Miloš Zeman hat dazu am Dienstag eine entsprechende Ergänzung der Charta der Grundrechte und -freiheiten unterschrieben, die am 1. September in Kraft treten wird. Darüber informierte der Sprecher des Staatsoberhauptes die Nachrichtenagentur ČTK.

In der Charta wird das Waffenrecht an Bedingungen geknüpft, „die das Gesetz regelt“. Die Verfassungsänderung soll laut ihren Initiatoren vermeiden, dass dieses Recht durch einfache Gesetze eingeschränkt werden könnte. Sie soll zudem die Position Tschechiens bei Verhandlungen zu EU-Regulierungen stärken.