Registrierkassenpflicht wird bis Ende 2022 unterbrochen
Die Wiedereinführung der Registrierkassenpflicht in Tschechien wird bis Ende 2022 verschoben. Präsident Miloš Zeman hat am Freitag die entsprechende Gesetzesänderung unterzeichnet, wie sein Sprecher mitteilte. Laut Finanzministerin Alena Schillerová (parteilos) will man dadurch die Unternehmer in Tschechien in Corona-Zeiten entlasten. Nach der Meinung der Experten und der Opposition bedeutet der Aufschub ein Ende des gesamten Projekts.
Die Registrierkassenpflicht wurde im Dezember 2016 zunächst für Gastbetriebe und Restaurants eingeführt und später auf weitere Betriebe erweitert. Die Unternehmer müssen alle ihre Umsätze über eine elektronische Registrierkasse abrechnen. Damit soll Mehrwertsteuerbetrug verhindert werden. Im Frühjahr dieses Jahres wurde die Pflicht vorerst bis Ende 2020 gestoppt.