Senat: Kirchen müssen Steuer beim Verkauf ihres Besitzes zahlen

Die Kirchen werden verpflichtet sein, beim Verkauf ihres im Rahmen der Restitution zurückgegebenen Besitzes die Einkommenssteuer zu bezahlen. Der Senat hat am Mittwoch die entsprechende Novelle des Steuergesetzes reibungslos verabschiedet.

Die Kirchen-Restitution ist zu Beginn des Jahres offiziell in Kraft getreten. So sollen die 17 Kirchen und Glaubensgemeinschaften Eigentum im Wert von umgerechnet 2,9 Milliarden Euro zurückerhalten. Die Kirchen sollten ursprünglich von der Steuer befreit werden, wie es im allgemeinen Restitutionsgesetz von 1992 festgelegt worden war. Die aktuelle Novelle geht aus einem Kompromissvertrag aus, der zwischen der Regierungskoalition und dem Abgeordneten Michal Doktor (Jihočeši 2012) Ende des letzten Jahres geschlossen wurde. Doktor hat dafür seine Zustimmung dem Gesetz über die Rückgabe des Eigentums an die Kirchen versprochen.