Sorgerechtsstreit beim EU-Gerichtshofs für Menschenrechte: Tschechin geht in Berufung

Die Tschechin Eva Michaláková wird gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) Berufung einlegen. Dieser hat im Januar im Sorgerechtsstreit zwischen Michaláková und Norwegen zugunsten Norwegens entschieden. Die Tschechin wird beantragen, dass ihr Fall nun von der Großen Kammer des Menschenrechtsgerichts behandelt wird. Sie will auch die tschechische Regierung um ihre Zusammenarbeit und Unterstützung bitten. Dies teilten die Rechtsanwälte Michalákovás am Montag mit.

Das norwegische Jugendamt entzog der in Norwegen lebenden Tschechin Eva Michaláková vor mehr als zehn Jahren das Sorgerecht für ihre beiden Kinder. Als Grund nannten die Beamten Missstände in der Familie und den Verdacht auf sexuellen Missbrauch der Jungen.