Staatliche Wahlkommission bestätigt Ergebnisse der Kommunal- und Senatswahlen

Die Staatliche Wahlkommission hat am Montag die Ergebnisse der Kommunalwahlen vom vergangenen Wochenende genehmigt. Sie werden am Dienstag dann offiziell in die Gesetzessammlung aufgenommen. Am gleichen Tag beginnt auch die zehntägige Frist, in der das Ergebnis beim Verwaltungsgericht angefochten werden kann.

Im Falle der ebenfalls abgehaltenen Teilwahlen für den Senat wurden die drei Kandidaten anerkannt, die mit mehr als 50 Prozent der Stimmen im ersten Wahlgang erfolgreich waren. Für die verbleibenden 24 Sitze findet am Freitag und Samstag dieser Woche die Stichwahl statt.