Tschechien unterliegt im Rechtsstreit mit der EU um Streichbutter

Tschechien verliert den Jahre langen Rechtsstreit mit der EU um die Bezeichnung eines tschechischen Milchproduktes als „Streichbutter“ („pomazánkové máslo“). Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Donnerstag darf das Milchprodukt nicht mehr so genannt wurden. Butter müsse mindestens 80 Prozent Milchfett enthalten, der tschechische Brotaufstrich komme aber nur auf knapp 30 Prozent, stellten die Richter in Luxemburg fest. Dem Gericht zufolge geht es bei dem tschechischen Brotaufstrich nur um ein „streichfähiges Fett“. Das tschechische Landwirtschaftsministerium analysiert momentan den Urteiltext und wird eventuell Schritte unternehmen, um den zuständigen tschechischen Erlass für Milch und Milchprodukte zu ändern, der laut dem Gericht den EU-Vorschriften widerspricht.