Verfassungsgericht bestätigt Termin der Präsidentenwahl – Teilurteil zum Fall Okamura

Die für kommende Woche geplante erste direkte Wahl des tschechischen Staatspräsidenten kann wie geplant stattfinden. Das entschied das Verfassungsgericht in Brno / Brünn am Freitag. Die Höchstrichter wiesen damit einen Teil der Beschwerde des Kandidaten Tomio Okamura ab, er war aus formalen Gründen von der Wahl ausgeschlossen worden. Der Senator mit japanischen Wurzeln hatte zwar die für eine Kandidatur erforderlichen 50.000 Wähler-Unterschriften gesammelt, die Wahlbehörde erklärte aber einen Teil davon für ungültig. Die Präsidentenwahl ist für 11. und 12. Januar geplant.

Weitere Punkte von Okamuras Verfassungsbeschwerde will das Gericht in Brünn indes noch prüfen. Dazu gehört der Antrag des Senators, den die Wahl betreffenden Teil der Verfassung und das Durchführungsgesetz aufzuheben. Sollte das Gericht entscheiden, den Anträgen stattzugeben, müssten daraus möglicherweise Auswirkungen auf die Präsidentschaftswahl abgeleitet werden. Die Beschwerden dreier weiterer Präsidentschaftskandidaten hat das Verfassungsgericht indes als unbegründet zurückgewiesen.

Autor: Till Janzer