Wegen Messerstichen an Ex-Freundin muss Deutscher acht Jahre in Haft

Wegen Mordversuchs an seiner ehemaligen Freundin aus Litvínov / Leutensdorf muss ein Mann aus Deutschland für acht Jahre ins Gefängnis. Das hat am Mittwoch das Obere Gericht in Prag entschieden. Es entsprach damit dem Berufungsantrag der Staatsanwältin und kassierte ein vorheriges Urteil des Kreisgerichts in Ústí nad Labem / Aussig. Vor der nordböhmischen Instanz war der Deutsche nur zu fünf Jahren Haft wegen versuchten Totschlags durch Messerstiche verurteilt worden. Darüber hinaus legte das Prager Gericht weitere Strafen fest. Danach wird der Mann ebenso für acht Jahre aus Tschechien ausgewiesen, der geschädigten Frau muss er außerdem knapp 170.000 Kronen (6600 Euro) zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der 24-jährige Nils Antonio Matias Tesoura war ursprünglich wegen Mordversuchs angeklagt. Das Gericht in Ústí aber entschied im vergangenen Jahr, er habe lediglich versuchten Totschlag begangen, denn seine Straftat sei eine Folge des vorherigen frevelhaften Verhaltens der Ex-Freundin gewesen. Tesoura habe sie in der Vergangenheit finanziell unterstützt, unter anderem deshalb, weil sie behauptete, dass er der Vater ihres Kindes sei. Später aber widerrief sie diese Aussage, sagte, er sei nicht der Vater, und verweigerte ihm den Kontakt zum Kind. Mit diesem Lügengeflecht habe er sich nicht abfinden können, benannte das Gericht in Ústí das Motiv für seine Tat.

Autor: Lothar Martin