Fall Kinsky: Zwei weitere Klagen direkt an das Verfassungsgericht überwiesen

Das Bezirksgericht im ostböhmischen Usti nad Orlici, vor dem Frantisek Oldich Kinsky, der in Argentinien lebende Nachkomme der gleichnamigen Adelsfamilie, bereits vier Gerichtsverhandlungen gewonnen hatte, hat nun zwei weitere Klagen Kinskys unmittelbar an das Verfassungsgericht weitergeleitet und damit bereits festgelegte Verhandlungstermine wieder abgesagt. Dies gab Kinskys Anwalt am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur CTK bekannt. Kinsky hatte Eigentumsansprüche auf Besitztümer erhoben, die im Zuge der Benes-Dekrete enteignet worden waren. In den oben genannten vier Fällen jedoch setzte er sich mit der Rechtsmeinung durch, die Güter bereits im Jahre 1904 von seinem Großvater geerbt zu haben. Der Fall hatte in Tschechien auch unter Politikern für beträchtliche Aufregung gesorgt.