Verfassungsgericht: Anwalt von Frantisek Kinsky wurde gesetzeswidrig abgehört
Laut einer Entscheidung des Verfassungsgerichts in Brno / Brünn vom Mittwoch hat die tschechische Polizei gesetzeswidrig die Telefongespräche des Rechtsanwalts Jaroslav Capek abgehört. Capek vertritt Frantisek Oldrich Fürst Kinsky in einem umfangreichen Eigentumsrechtsprozess; die Familie Kinsky war aufgrund der Benes-Dekrete nach dem Zweiten Weltkrieg enteignet worden. Das Bezirksgericht für Prag-Ost hatte das Abhören der Gespräche zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten erlaubt. Wie das Verfassungsgericht in seiner Entscheidung feststellt, sei dies prinzipiell falsch gewesen. Zudem habe die Polizei einen Fehler begangen, weil sie die Abhörprotokolle zu den Akten gab anstatt sie zu vernichten.