Ausländerkinder dürfen schon bald versichert werden

Die tschechische Regierung hat den Forderungen vieler Bürgerrechtler entsprochen, künftig sollen auch die Kinder von in Tschechien lebenden ausländischen Familien Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung haben. Olaf Barth berichtet.

Die Regierung hat den Gesundheitsminister am Mittwoch mit der Ausarbeitung einer diesbezüglichen Gesetzesnovelle beauftragt. Bis Ende September soll der Vorschlag ausgearbeitet sein, damit er dem Parlament vorgelegt werden kann.

Mit der Novelle würde dann endlich die unethische und der UN- Kinderrechtsdeklaration widersprechende Gesetzeslage in der Tschechischen Republik korrigiert, sagt der Menschenrechtsbeauftragte der tschechischen Regierung, Jan Jarab.

Nach der bisherigen Regelung müssen hierzulande nämlich ausländische Eltern ihre Sprösslinge privat krankenversichern. Diese Versicherungen sind aber nicht nur erheblich teurer als die gesetzlichen, sondern übernehmen auch nur gewisse - sprich kostengünstige - Leistungen. Nicht übernommen werden z.B. Hormonbehandlungen, Insulinmedikationen oder Transplantationen. Ausländische Kinder, die mit irgendeinem Leiden auf die Welt kommen, werden bisher überhaupt nicht versichert. Gleiches gilt für Frühgeborene, die ihre ersten Tage oder Wochen in einem Inkubator verbringen müssen.

Über die Novelle, so sie denn Gesetz wird, werden sich nicht nur die ca. 150 000 in Tschechien lebenden betroffenen Ausländer, sondern auch die hiesigen Krankenhäuser freuen. Diese hatten nämlich - wie der Menschenrechtsbeauftragte Jarab beteuert - in der Vergangenheit "die jungen Patienten keineswegs auf die Straße gejagt und dort sterben lassen". Aber die anfallenden Behandlungskosten bekamen sie dann häufig auch nicht, da die Eltern die Beträge, die sich nicht selten in Millionen Kronen Höhe bewegten, nicht aufbringen konnten.

Autor: Olaf Barth
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