Gericht: Innenministerium verletzte Rechte der Rechtsaußenpartei „Freiheit und direkte Demokratie“
Das Innenministerium hat die Rechte der Partei „Freiheit und direkte Demokratie“ (SPD) verletzt, als es sie in den Extremismus-Bericht für das Jahr 2022 miteinbezogen hat. So entschied das Bezirksgericht für Prag 7 am Dienstag. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Innenministerium wird der Presseagentur ČTK zufolge eine Berufung gegen das Urteil einlegen.
Laut einem Vertreter des Innenministeriums, Lubomír Janků, lagen keine Gründe vor, die ein fehlerhaftes Handeln des Ministeriums begründen würden. Es gehe, so Janků, nicht darum, dass die Partei auf gesellschaftliche Probleme aufmerksam macht, sondern darum, wie sie dieses Thema missbraucht, um Hass zu verbreiten. Seiner Ansicht nach ist die Gerichtsentscheidung falsch, basiert nicht auf Fakten und entspricht nicht dem, was durch die Beweise belegt wurde.
Die Rechtsaußenpartei SPD wird auch im Extremismus-Bericht für das Jahr 2024 genannt, und zwar im Zusammenhang mit der Strafverfolgung von SPD-Chef Tomio Okamura wegen einer umstrittenen Kampagne vor den Regionalwahlen, die der Kriminalpolizei zufolge einen rassistischen oder fremdenfeindlichen Unterton hatte.