Gericht weist Beschwerde von Sänger Karel Gott gegen Finanzministerium ab

Ein Prager Gericht hat am Freitag eine Beschwerde des Schlagersängers Karel Gott gegen das Finanzministerium abgewiesen. Der populäre Sänger hatte vom Finanzministerium die Erstattung von Gerichtskosten in Höhe von 1,3 Millionen Kronen (48.000 Euro) gefordert. Sie waren angefallen, nachdem Gott vor Jahren ein Verfahren gegen das Finanzministerium angestrengt hatte, wegen der Nichtanrechnung von Steuerfreibeträgen in Millionenhöhe. Im Jahr 2007 hatte schließlich das Oberste Verwaltungsgericht dem Sänger Recht gegeben. Seitdem versucht er, die Gerichtskosten für das Verfahren vom Finanzministerium erstattet zu bekommen. Das aber wurde heute abgelehnt, gegen das Urteil kann Gott aber noch Berufung einlegen.