Kreise und Kreisämter vor Auflösung

Auch dieses Jahr werden in der Tschechischen Republik am ersten Januar wieder einige neue Gesetze in Kraft treten. Oft beziehen sich neue Bestimmungen ja nur auf Detailbereiche bestimmter Fachgebiete, und oft sind sie daher nur für einen eingeschränkten Personenkreis von unmittelbarem Interesse. Der nunmehrige Jahreswechsel bringt aber doch einen relativ großen Einschnitt in das tschechische Verwaltungssystem: Die 76 Kreise des Landes mitsamt den dazugehörigen Kreisämtern werden aufgelöst. Gerald Schubert berichtet:

Landkreise - Kreise - Gemeinden. Das war bisher, der Größe nach, die Hierarchie in der tschechischen Verwaltungsordnung. Doch während die Kompetenz der Gemeinden für den lokalen Bereich unbestritten ist, und man seit der Entstehung der Landkreise vor zwei Jahren auch für die Regelung regionaler Angelegenheiten Institutionen mit angemessener Reichweite zur Verfügung hat, befinden sich die sozusagen dazwischenstehenden Kreise nun vor dem Aus. Ein Großteil der Kompetenz der bisherigen Kreisämter soll am ersten Januar auf 205 ausgewählte Gemeindeämter übergehen. Einen Teil der Arbeit übernehmen aber auch die Landkreise und andere Institutionen wie zum Beispiel diverse Ministerien. Man kann also sagen: Die Kompetenzen der Kreisämter teilen sich auf unter- und übergeordnete Strukturen auf, wobei aber der Löwenanteil eben den genannten 205 Gemeinden zufällt. Jene werden künftig etwa für so unterschiedliche Bereiche wie die Ausstellung von Personaldokumenten, die Registrierung von Fahrzeugen, die Forstverwaltung oder die Gewährung sozialer Unterstützungen zuständig sein.

Von Anfang an hatte man befürchtet, dass einige der neuen Gemeindeämter, denen nun ein erweiterter Kompetenzbereich obliegt, nicht rechtzeitig mit den Vorbereitungsarbeiten fertig werden könnten. Dieser Fall ist nun auch tatsächlich eingetreten. Eine Krise in der Verwaltung droht deshalb laut Innenminister Stanislav Gross aber nicht:

"Einige neue Gemeinden sind noch nicht ausreichend vorbereitet und können nicht gleich am 1.1. alle Aufgaben wahrnehmen. Also werden sogenannte öffentlich-rechtliche Verträge vorbereitet, denen zufolge diese Agenden vorübergehend von anderen Gemeinden übernommen werden."

Die genannten Verträge können von Gemeinden untereinander abgeschlossen werden und sind von der tschechischen Rechtsordnung gerade für Fälle wie diesen vorgesehen.