Hartes Vorgehen gegen Sprayer
Seit erstem Juni 2001 gibt es in der Tschechischen Republik ein neues Gesetz, dessen Formulierung eindeutig auf die Bekämpfung illegaler Graffiti abzielt. Damit sollte ein rechtlicher Rahmen für den Umgang mit einem hierzulande relativ neuen Phänomen geschaffen werden. Halbwegs konkret wird das Gesetz aber nur dort, wo die Tat selbst beschrieben wird. Um "Bespritzen, Bemalen oder Beschreiben fremden Eigentums" geht es, und zwar "mit Farbe oder einem anderen Stoff". Bei weiteren Details aber, die für die Bestimmung des Strafmaßes nicht ganz unerheblich sind, ist die Formulierung schon etwas großzügiger. Die als besonders hoch geltende Strafandrohung wurde so aber wenigstens zum Gegenstand politischer Diskussionen. Über den Stand der Debatte in der Tschechischen Republik hören Sie mehr im folgenden Beitrag von Gerald Schubert.
In der ehemaligen kommunistischen Tschechoslowakei war das Phänomen Graffiti weitgehend unbekannt. Sein rechtlicher Rahmen lag, je nach konkretem Anlassfall, irgendwo zwischen Sachbeschädigung und politischer Aufwiegelung. Seit Mitte vorigen Jahres gibt es ein neues Gesetz. Wer sich davon allerdings eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Thema erwartet hatte, wurde weitgehend enttäuscht. Wirklich auffällig an dem neuen Paragraphen ist nämlich nur seine Härte. Sprayer werden dem gemäß mit Geldstrafen oder mit bis zu einem Jahr Freiheitsentzug bestraft. Wer einen, wie es heißt, "beträchtlichen Schaden" verursacht, oder die Tat als, Zitat, "Mitglied einer organisierten Gruppe begeht", Zitat Ende, mit bis zu drei Jahren. Und wer Schaden in "großem Ausmaß" produziert, kann gar bis zu acht Jahre hinter Gitter wandern.
In der politischen Szene gilt es mancherorts als besonders erfolgsträchtig, sich dem Kampf gegen Graffiti zu verschreiben. So hat etwa der sechste Prager Stadtbezirk sogar ein sogenanntes "Anti-Sprayer-Programm" ausgearbeitet, das denn auch auf der Bezirkswebsite stolz präsentiert wird. Pavel Bem, er ist Bezirksvorsteher von Prag 6, verteidigte jüngst seine harte Linie und sprach sich unter anderem für hohe Strafen zur Abschreckung aus.
Im Senat aber, der zweiten Parlamentskammer, gibt es auch andere Stimmen. Dort wurde das neue, als hart geltende Gesetz sogar abgelehnt, das dann aber doch von der Abgeordnetenkammer beschlossen wurde. Der Bürgermeister des nordböhmischen Teplice / Teplitz gehört zu dessen Gegnern, und er erklärt, warum:
"Alle Anhänger dieser sehr harten Strafen möchte ich daran erinnern, dass es sich auch um ihren sechzehnjährigen Sohn oder Enkel handeln könnte, der mit einem Spray herumgezogen ist, ohne dass sie selbst die geringste Ahnung davon hatten. Immer, wenn wir sehr radikal sind, wenn es jemand anderen betrifft, sollten wir daran denken, dass es eben auch unsere eigenen Kinder oder Enkel betreffen könnte."
Die politische Landschaft in der Tschechischen Republik ist aber, ähnlich wie die in anderen postkommunistischen Staaten, in vielen Bereichen nur schwer mit der in jenen Ländern zu vergleichen, denen die Geschichte eine schon mehrere Jahrzehnte andauernde demokratische Entwicklung vergönnte. Hierzulande geht es nach wie vor in erster Linie um die große gesellschaftliche Transformation. Die Auseinandersetzung mit Jugendkultur oder Randgruppen kommt dabei oft zu kurz. Und so beschränkt sich die Diskussion über das sogenannte "Sprayertum" eben weitgehend auf das Strafmaß. Dort aber wenigstens wird sie geführt, und gegenwärtig bietet jeder neue Prozess dafür neuen Anlass.