Verfassungsgericht: Haftverlängerung gegen Chorleiter Kulinsky unrechtmäßig
Die im Februar vom Prager Kreisgericht ausgesprochene Verlängerung der Untersuchungshaft gegen den Leiter des weltbekannten Jugendchors "Bambini di Praga", Bohumil Kulinsky, verstößt gegen die Verfassung. Das hat in einem Urteil am Montag das tschechische Verfassungsgericht in Brno / Brünn festgestellt. Das Prager Gericht, an das der Fall zurückverwiesen wurde, dürfte daher bald die Freilassung Kulinkys verfügen. Der 45-jährige international renommierte Musiker sitzt seit Ende November vorigen Jahres wegen Verdacht auf sexuellen Missbrauch von minderjährigen Chormitgliedern in 49 Fällen in Haft.