Einigung über die Krankenversicherung
Das Kabinett hat des Weiteren einen weiteren Schritt zur Reform der Krankenversicherung beschlossen. Der Minister für Arbeit und Soziales, Zdenek Skromach, schlägt darin vor, in den ersten drei Tagen der Krankheit die Leistungen in der Höhe von 35 % und in den nächsten Tagen in der Höhe von 70 % des Durchschnittseinkommens des Patienten auszuzahlen. Während der Kabinettssitzung informierte Skromach, die Minister hätten den Entwurf "mit kleinen Änderungen" akzeptiert.