Machtkampf in Prag: Verfassungsgericht zwingt Regierung zu Nato-Gipfel-Zusage für Präsident Pavel
Im Kompetenzstreit um den anstehenden Nato-Gipfel in Ankara hat das tschechische Verfassungsgericht eine einstweilige Anordnung gegen die Regierung erlassen. Das Kabinett wurde verpflichtet, die Teilnahme von Präsident Petr Pavel am Spitzentreffen (7. und 8. Juli) sicherzustellen und seine Reise nicht zu behindern. Da die Akkreditierungsfrist bereits an diesem Freitag (26. Juni) abläuft, sahen die Richter akuten Zeitdruck.
Der Berichterstatter des Gerichts, Pavel Šámal, betonte, dass die Teilnahme des tschechischen Staatsoberhauptes an Nato-Gipfeln der gängigen Praxis entspreche. Die Entscheidung gilt als Einzelfallregelung für Ankara und fiel nicht einstimmig: Zwei der insgesamt zwölf Richter stimmten dagegen, da sie den nahenden Termin nicht als ausreichenden Grund für eine Eilentscheidung ansahen.
Hintergrund ist ein seit Jahresbeginn schwelender Streit über die Zusammensetzung der tschechischen Delegation. Da die Regierung Pavels Teilnahme ablehnt, hat der Präsident eine Kompetenzklage eingereicht. Das Verfassungsgericht soll damit in den kommenden Monaten grundsätzlich klären, wer über die Entsendung des Staatsoberhauptes zu internationalen Gipfeln entscheidet.