Oberster Verwaltungsgerichtshof Tschechiens erhält 16 Beschwerden gegen Senatswahl
Der Oberste Verwaltungsgerichtshof Tschechiens hat 16 Beschwerden gegen die Senatswahl erhalten. Zu ihnen gehört auch die Eingabe des Bewerbers Radek Černý (Bürgerdemokraten) aus dem Wahlbezirk Žďár nad Sázavou, der um eine einzige Stimme den Einzug in die Stichwahl verpasst hat. Dies gab der Verwaltungsgerichtshof am Freitagabend in einer Pressemeldung bekannt. Er muss nun bis 19. November über die Beschwerden entscheiden.
Die erste Runde der Wahl zu einem Drittel der Sitze im Senat fand am 9. und 10. Oktober statt. Dabei erhielt in fünf Wahlbezirken bereits ein Kandidat die absolute Mehrheit und wurde gewählt. In den restlichen 22 Bezirken wurde eine Woche später eine Stichwahl abgehalten. Für diese Wahlbezirke endete die Beschwerdefrist am Freitagnachmittag, für die anderen fünf bereits am 23. Oktober.