Oberster Gerichtshof: Schloss Opočno bleibt in Staatsbesitz

Das ostböhmische Schloss Opočno bleibt weiter in Staatsbesitz, hat der Oberste Gerichtshof in Brno / Brünn bestätigt. Das Kreisgericht in Hradec Králové / Königgrätz habe richtig entschieden, als es die Restitutionsansprüche der Familie Colloredo-Mansfeld zurückwies, heißt es in der Urteilsbegründung. Kristina Colloredo-Mansfeld als Erbin der früheren Eigner hatte 1999 das Renaissanceschloss zurückerhalten. Nach einem Einspruch des Denkmalschutzamtes beim Verfassungsgericht wurde ein neuer Prozess geführt und zwei Gerichtsinstanzen entschieden nun im Sinn des Staates. Die Familie Colloredo-Mansfeld war 1945 aufgrund der Beneš-Dekrete enteignet worden.

Autor: Lothar Martin