Verfassungsgericht ordnet Neuverhandlung zum Streit um Schloss Opočno an

Das Verfassungsgericht in Brno / Brünn hat am Dienstag über eine Neuverhandlung im Streit um das Renaissance-Schloss im ostböhmischen Opočno entschieden. Vor knapp zwei Jahren hatten die Gerichte in Rychnov nad Kněžnou / Reichenau an der Knieschna und in Hradec Králové / Königgrätz sowie der Oberste Gerichtshof Tschechiens die Beschwerde der Erbin der ursprünglichen Schlossbesitzer, Kristina Colloredo-Mansfeld, abgelehnt und entschieden, dass Schloss Opočno im Besitz des tschechischen Staates bleibt.

Das Schloss wurde bereits 1942 von den Nazis konfisziert und nach 1945 aufgrund der Beneš-Dekrete zum Staatseigentum erklärt. Um seine Rückgabe ersuchte 1995 die Tochter des ursprünglichen Inhabers, Josef Graf Colloredo-Mansfeld. Die heute 72-jährige Erbin der Adelsfamilie, die nach der Machtübernahme durch die Kommunisten in der Tschechoslowakei nach Österreich emigrierte, führte nun schon fast 20 Jahre lang ein Gerichtsverfahren gegen den tschechischen Staat – bisher ohne Erfolg. Zuletzt legte sie unter anderem einen Auszug aus dem Almanach des jüdischen Adelsgeschlechts aus dem Jahr 1913 vor. Daraus geht der Schlosserbin zufolge hervor, dass ihre Großmutter jüdischer Abstammung war und die Nazis das Schloss deshalb aus rassistischen Gründen konfiszierten.

Autor: Lothar Martin