Prager Gericht weist Klage der Partei SPD gegen Erwähnung im Extremismusbericht ab
Das Amtsgericht für den siebten Prager Stadtbezirk hat eine Klage der Rechtsaußenpartei „Freiheit und direkte Demokratie“ (SPD) abgewiesen. In dieser wollte die Partei gegen ihre Nennung im Extremismusbericht des tschechischen Innenministeriums für die erste Hälfte 2023 vorgehen. Laut den Richtern sind Äußerungen vonseiten der SPD zu Themen wie der illegalen Migration so beschaffen, dass sie andere Leute zu Hassaktivitäten anspornen könnten.
Der Rechtsvertreter der Partei sagte nach dem Gerichtsentscheid, dass man in Berufung gehen werde. Die Anwälte des Innenministeriums hatten sich bis Freitagnachmittag noch nicht dazu geäußert.