Spidla-Kabinett beschließt Erhöhung des Mindestlohns um 500 Kronen

Das Kabinett von Ministerpräsident Vladimír Spidla hat am Montag in Prag beschlossen, die Untergrenze des in Tschechien gesetzlichen monatlichen Mindestlohns ab dem 1. Januar 2003 um 500 Kronen, von bisher 5700 auf 6200 Kronen aufzustocken. In Euro umgerechnet entspricht dies einer Erhöhung von rund 15 Euro, und zwar von bisher 185 auf ca. 200 Euro. Dieser Beschluss sei nicht einstimmig gefallen, da zum Beispiel durch das Ministerium für Wirtschaft und Handel unter Ressortchef Jirí Rusnok eine Anhebung der Untergrenze von lediglich 200 Kronen empfohlen wurde, hieß es in einer Meldung der Nachrichtenagentur CTK. Auch der Präsident der Tschechischen Wirtschaftskammer Jaromír Drábek sprach sich gegen eine Erhöhung um 500 Kronen aus. Seiner Meinung nach sei eine Anhebung des Mindestlohns auf 6000 Kronen ausreichend, da diese Summe von den Firmen gerade noch so geschultert werden könne. Der Vorsitzende der Vereinigung tschechischer Unternehmer, Bedrich Danda, wiederum sprach die Befürchtung aus, dass die Anhebung des Mindestlohns in einigen Regionen vermehrt zu Entlassungen führen werde.

Autor: Lothar Martin