Tschechien kann Arbeitsmarkt-Zugang für Bulgaren und Rumänen beschränken
Die Tschechische Republik kann in Zukunft bulgarischen und rumänischen Arbeitnehmern den Zugang zum Arbeitsmarkt beschränken. Präsident Václav Klaus hat heute eine entsprechende Gesetzesnovelle unterschrieben. Diese Maßnahme gilt auch für Länder, die zukünftig der Europäischen Union beitreten. Die tschechische Regierung wolle die Freizügigkeit der Arbeitskräfte unterstützen, teilte Arbeitsminister Petr Nečas mit. Es müssten aber in der tschechischen Legislative bestimmte Sicherungen vorhanden sein, so Nečas weiter.