Tschechien verzichtet auf Einspruch im Prozess gegen Eastern Sugar

Tschechien verzichtet auf einen Einspruch im Investitionsschutzprozess mit dem Zuckerhersteller Eastern Sugar. Das Kabinett verpflichtete sich am Mittwoch, der niederländischen Muttergesellschaft des zweitgrößten heimischen Zuckerproduzenten die gerichtlich festgelegte Entschädigung in Höhe von 25,4 Millionen Euro unverzüglich zu zahlen. Das Gericht hatte festgestellt, dass eine Neuverteilung der Zuckerquoten in Tschechien 2003 unverhältnismäßig stark zu Lasten von Eastern Sugar gegangen war und damit internationale Investitionsschutzabkommen gebrochen worden seien. Ursprünglich hatte die Firma 109 Millionen Euro Schadensersatz gefordert.