Verfassungsgericht weist Änderungsklage zur Aufteilung der Steuereinnahmen auf Kreise in Tschechien ab

Das Verfassungsgericht in Brno / Brünn hat am Mittwoch eine Klage von einer Gruppe Senatoren abgewiesen, die das bestehende Verteilungssystem der Steuereinnahmen auf die einzelnen Kreise Tschechiens abschaffen sollte. 32 Mitglieder der oberen Parlamentskammer hatten sich gegen jenen Teil des Verfassungsgesetzes gewandt, der für jede Verwaltungseinheit einen festgelegten Anteil bestimmt. Dieser wird als ungerecht kritisiert, da er weder die Größe eines Kreises noch die Einwohnerzahl und deren Entwicklung berücksichtige, so die Kläger.

Die fixe Prozentzahl sei sicherlich keine ideale Festlegung, räumte das Verfassungsgericht am Mittwoch ein. Die Aufteilung der Steuergelder könne aber nicht isoliert bewertet werden, so die Begründung der Ablehnung der Klage. Laut dem Gericht kann nicht außen vor gelassen werden, dass der Staat finanzielle Defizite der Kreise durch andere Instrumente kompensiere.