Abgeordnetenhaus beschließt Änderung des Schulgesetzes

Das tschechische Abgeordnetenhaus hat am Freitag die Novellierung des Schulgesetzes gebilligt. Sie umfasst neue Regularien für die Ausbildung von Schülern mit Behinderung. Mit der Bereitstellung von Hilfsmitteln und persönlichen Assistenten soll ihnen der Zugang zu Regelschulen erleichtert werden. Der umstrittene Absatz über die Diagnose von Behinderungen wurde aus dem Gesetz gestrichen.

Die Novelle stärkt außerdem die Position der Rektoren, die ihre Funktion nun länger als bisher sechs Jahre lang ausüben können. Nicht aufgenommen wurde der Vorschlag, ein zentrales Register aller pädagogischen Angestellten einzuführen, für das sich Schulminister Marcel Chládek (Sozialdemokraten) stark gemacht hatte. Größte Aufmerksamkeit erlangte die Gesetzesvorlage in den tschechischen Medien, weil sie auch das Verbot von ungesunden Lebensmitteln in Schulen vorsieht. Die Änderung muss noch vom Senat gebilligt werden.

Autor: Annette Kraus