Anmeldung von Lebensmitteln mit tierischem Ursprung wird strenger
Ab Freitag müssen in Tschechien die Importeure von Lebensmitteln mit tierischem Ursprung ihre Waren bis spätestens zwei Tage vor dem geplanten Verkauf bei der Staatlichen Veterinärverwaltung (SVS) anmelden. Vordem genügten nur 24 Stunden als Karenzzeit. Zudem müssen die Importeure auch den vorgesehenen Verkaufspreis für die Ware angeben. Die Maßnahme ist eine Folge des russischen Embargos gegenüber Lebensmitteln aus der EU, die nun innerhalb der Union abgesetzt werden sollen. Die neue Anordnung erschien am Donnerstag im Gesetzblatt und tritt am Freitag in Kraft.