Importeure von Lebensmitteln müssen Waren zwei Tage vorm Verkauf anmelden

Foto: Kristýna Maková

Tschechien verschärft die Bedingungen für die Einfuhr von Lebensmitteln. Importeure müssen ihre Waren mindestens zwei Tage vor ihrem Verkaufsbeginn bei den zuständigen Kontrollämtern anmelden. Die Maßnahme ist eine Folge des russischen Embargos gegenüber Lebensmitteln aus der EU, die nun innerhalb der Union abgesetzt werden sollen.

Marian Jurečka  (Foto: Jiří Mastík,  Archiv des Tschechischen Rundfunks)
Die Importeure von Lebensmitteln mit tierischem Ursprung und von bestimmten Pflanzenprodukten müssen ihre Waren bis spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Verkauf bei den zuständigen Kontrollämtern anmelden. Dabei müssen sie auch den vorgesehenen Verkaufspreis für die Ware angeben. Die Regierung in Prag hat am Montag zwei dazu vom Landwirtschaftsministerium ausgearbeitete Verordnungen gebilligt.

Nach Aussage von Landwirtschaftsminister Marian Jurečka sollen die strengen Vorschriften das mögliche Zuschütten des tschechischen Marktes mit Nahrungsmitteln zu Dumpingpreisen verhindern. Diese Befürchtung ist eine Folge der russischen Sanktionen gegenüber der EU. Die Angaben zu den Preisen sollen den Kontrollämtern dabei behilflich sein, auffällig billige Waren schnell herauszufiltern, informierte das Landwirtschaftsministerium. Es sei wichtig, aktuelle Informationen darüber zu haben, welche Waren für welchen Preis auf den tschechischen Markt kommen sollen. Nur so könne man auch rechtzeitig auf Vorkehrungen auf europäischer Ebene reagieren, stellte Agrarminister Jurečka fest. Er unterstrich, dass die eigenen Maßnahmen nur kurzfristig gelten sollen. Sie würden daher keine negativen Folgen für tschechische Exporteure in Form von Gegenmaßnahmen seitens anderer Länder haben, meint Jurečka.

Foto: Kristýna Maková
Bei Lebensmitteln mit tierischem Ursprung gilt die Anmeldepflicht bereits seit Mai 2011. Die Frist wurde nun von einem Tag auf zwei Tage angehoben. Bei Pflanzenprodukten ist die Anmeldepflicht eine völlig neue Regelung, erstmals wird auch die Information über den Verkaufspreis verlangt.

Laut Schätzungen des Landwirtschaftsministeriums könnten tschechische Exporteure im Agrar- und Lebensmittelbereich 250 bis 300 Millionen Kronen (ca. 9 bis 11 Millionen Euro) an Umsatz durch die Sanktionen einbüßen. Der Preisverfall infolge des Warenüberschusses auf dem EU-Markt könne laut Angaben der tschechischen Lebensmittelkammer sogar Schäden in Milliardenhöhe nach sich ziehen.