Befruchtung nach dem Tod des Gatten

Es verstößt gegen die tschechischen Gesetze. Die Ethische Kommission des Gesundheitsministeriums hat es ebenfalls als nicht empfehlenswert eingeschätzt. Aber dennoch wird man in den nächsten Tagen im Zentrum zur Unterstützung der Reproduktion ISCARE IVF die Eizelle einer jungen Frau befruchten - und zwar mit dem Sperma ihres bereits verstorbenen Ehemannes. Über diesen ersten derartigen Fall in der Tschechischen Republik berichtet Olaf Barth.

Ermöglicht hat diesen künstlichen Befruchtungsakt die Richterin Emilie Matouskova vom 9. Prager Bezirksgericht. Die Richterin entschied nämlich, dass die Frau gemäß den Menschenrechten einen unveräußerlichen Anspruch darauf habe und dass kein staatliches Organ in diese grundlegenden Menschenrechte eingreifen dürfe. Das nach den tschechischen Gesetzen für eine künstliche Befruchtung geforderte ausdrückliche Einverständnis beider Elternteile, liegt in diesem Falle vom Vater zwar nicht in der speziellen schriftlichen Form vor. Die Richterin sah es dennoch als gegeben an, da der verstorbene Ehemann noch vor dem Beginn der leider erfolglosen Chemotherapie einer fachgerechten Verwahrung seiner Spermien zugestimmt hatte. Damit sei sein Wille zum Ausdruck gebracht, diese zu einer eventuellen späteren künstlichen Zeugung seines Kindes zu verwenden, so Richterin Matouskova. Sie wollte aus diesem Urteil aber keine Allgemeingültigkeit ableiten, sondern betonte, auch künftige Fälle müssten erst verhandelt und alle Umstände in Betracht gezogen werden.

Dozent Tonko Mardesic, vom Sanatorium für künstliche Befruchtung, Pronatal, erklärte, es sei durchaus üblich, dass sich onkologische Patienten vor einer chemotherapeutischen oder ähnlichen Behandlung Spermien bzw. Eizellen entnehmen ließen, da diese durch die medizinische Krebsbehandlung sonst geschädigt werden könnten. Nach Beendigung der Therapie würden die eingelagerten Gameten dann oft zur künstlichen Befruchtung verwendet.

Dieser Argumentation folgte im vorliegenden Fall auch die Richterin. Zum großen Glück für die nun bald "werdende Mutter".

Autor: Olaf Barth
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