Bilanzbericht 2013: Europäischer Gerichtshof fällt 8 Urteile gegen Tschechien

Der Europäische Gerichtshof in Straßburg hat im vergangenen Jahr insgesamt acht Urteile gegen die Tschechische Republik gefällt. Ihm zufolge habe die Tschechische Staat in acht Fällen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. 16 Beschwerden aus Tschechien wurden vom Gericht als unakzeptabel bezeichnet, in zwei Fällen hat der Gerichtshof zugunsten der Tschechischen Republik entschieden. Es folgt aus einem Bilanzbericht, den die tschechische Justizministerin in der bevorstehenden Woche der Regierung vorlegen wird.

Der tschechische Staat wurde unter anderem wegen erniedrigender Behandlung eines Inhaftierten verurteilt. Dabei ging es um einen Fall aus dem Jahr 2010: ein betrunkener Mann aus Aš / Asch soll in Polizeigewahrsam misshandelt worden sein, indem ihn die Polizisten an die Wand gefesselt haben sollen. Bei weiteren Urteilen ging es um Verstöße gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person, das Recht auf ein faires Verfahren sowie Prinzipien des Eigentumsschutzes.

Die Tschechische Republik werde als ein üblicher Vertragsstaat betrachtet, der nicht aus der Reihe falle und in der letzten Zeit keine größere Belastung für das Gericht wegen hoher Zahl an Beschwerden bedeute, heißt es im Bericht.