„Nein heißt nein“: Tschechisches Abgeordnetenhaus verschärft Definition von Vergewaltigung

Das Abgeordnetenhaus hat eine verschärfte Strafverfolgung von Vergewaltigung auf den Weg gebracht. Demnach soll in Tschechien bald nicht mehr nur der gewaltsam erzwungene Geschlechtsverkehr darunter zählen, sondern auch nicht einvernehmlicher Sex.

Alle der anwesenden 168 Parlamentarier stimmten am Mittwoch im tschechischen Abgeordnetenhaus für den Vorschlag der Regierungskoalition. Wenn demnächst auch noch der Senat zustimmt, kann Staatspräsident Petr Pavel die Novelle des Strafgesetzbuches unterzeichnen, nach der eine Vergewaltigung in Tschechien künftig breiter definiert wird als bisher. Dann heiße Nein nämlich definitiv Nein, wie Abgeordnetenhauschefin Markéta Pekarová Adamová (Top 09) auf ihrem Profil bei X schreibt.

Dies wird laut der Novelle ebenso gelten, wenn das Opfer körperlich nicht in der Lage ist, sich zu wehren. Als Widerspruch gegen sexuelle Handlungen werden künftig etwa Gesten, Weinen oder eine abweisende Körperhaltung anerkannt. Die Abgeordnete Barbora Urbanová (Stan) erläuterte in den Inlandssendungen des Tschechischen Rundfunks:

„Dies ist ein grundsätzlicher Unterschied. Bis jetzt musste das Opfer einer Vergewaltigungstat nachweisen, dass Gewalt angewandt wurde – dass es also Schmerzen oder einen Schaden daraus hatte. Nun muss man hingegen beweisen, dass man den Geschlechtsverkehr nicht wollte oder in der Situation paralysiert war.“

Außerdem wird bei künftigen Strafverhandlungen auch eine mögliche körperliche Wehrlosigkeit des Opfers in Betracht gezogen, etwa durch Krankheit, Trunkenheit oder im Schlafzustand.

Barbora Urbanová | Foto: Webseite von Barbora Urbarnová

Schon in der ersten Lesung zum Gesetzesvorschlag hatte in der unteren Parlamentskammer Einigkeit zwischen Regierungsparteien und Opposition geherrscht. Diese habe sich vor allem auf einen wichtigen Teilaspekt der Novelle bezogen, informierte zunächst Tomio Okamura, Vorsitzender der Rechtsaußenpartei „Freiheit und direkte Demokratie“ (SPD):

„Es gab im ganzen politischen Spektrum bereits früh die Übereinkunft über die Re-Definition vor allem bezüglich minderjähriger Kinder.“

Nach der Abstimmung am Mittwoch ging auch die Abgeordnete Taťana Malá (Ano) darauf ein:

„Ich halte es für wirklich grundlegend, dass in der Novelle die Altersgrenze für die Wehrlosigkeit von Kindern auf 12 Jahre festgelegt wird. Jede sexuelle Handlung mit einem Kind bis zu diesem Alter wird also als Vergewaltigung angesehen und nicht als sexueller Missbrauch, der geringer bestraft wird – so wie es bisher behandelt wird.“

Im Plenum des Abgeordnetenhauses war Barbora Urbanová in ihrem Redebeitrag noch einmal auf den Grund für die Re-Definition eingegangen und verwies auf eine Haltung, die in Tschechien bisher sehr verbreitet ist:

Pavel Blažek | Foto: Regierungsamt der Tschechischen Republik

„Wir müssen den Opfern vertrauen und sie nicht sofort verdächtigen, dass sie sich etwas ausdenken und sich nur interessant machen wollen.“

Und auch Justizminister Pavel Blažek (Bürgerdemokraten) macht den Opfern Hoffnung, künftig auf mehr Verständnis und weniger erniedrigende Vernehmungen zählen zu können. Im öffentlich-rechtlichen Tschechischen Fernsehen (ČT) sagte Blažek:

„Das Auftreten von Polizei und Gerichten sollte in Bezug auf die Opfer nun dadurch rücksichtsvoller sein, dass die Betroffenen nicht mehr wiederholt all die an ihnen ausgeübte Gewalt genau beschreiben müssen.“

In den vergangenen Jahren wurde die strafrelevante Definition von Vergewaltigung in insgesamt 16 europäischen Staaten verschärft. In Ländern wie Malta, Kroatien, Spanien oder Slowenien gilt sogar der Grundsatz einer notwendigen aktiven Zustimmung, also das Prinzip „Ja heißt Ja“.

Autoren: Daniela Honigmann , Daniela Tollingerová , Eva Soukeníková | Quellen: Český rozhlas , Česká televize
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