Mehr Rechte: Neue Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare tritt in Tschechien in Kraft

Ab Mittwoch heißt die gesetzliche anerkannte Verbindung von einem Mann mit einem anderen Mann oder einer Frau mit einer anderen Frau hierzulande nur noch Partnerschaft. Das Attribut „registrierte“ fällt hingegen weg. Damit einhergehen neue Rechte.

„Falls wir in eine Partnerschaft treten würden, könnte ich unsere Tochter Magdaléna adoptieren. Das ist die wichtigste Sache für uns“, sagt Karolína, die mit Lucie in einer lesbischen Beziehung lebt.

Die Möglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare, das leibliche Kind der Partnerin oder des Partners zu adoptieren, ist eine Neuerung, die zum Jahresbeginn 2025 in Tschechien in Kraft tritt. Sie gehört zur Partnerschaftsregelung, die in einer Novelle des Bürgerlichen Gesetzbuches verankert wurde.

Ob Karolína und Lucie aber diesen Bund schließen werden, ist noch nicht klar:

Karel Dvořák | Foto: Archiv von Justizministerium

„Dass die Partnerschaft verabschiedet wurde, ist sicher ein positiver Schritt in die Zukunft. Für uns war es eine Art Signal. Wir haben uns darauf dann verlobt, sind aber noch nicht 100 Prozent entschieden. Ja, wir können in Anführungszeichen einen Lebensbund eingehen, aber es ist immer noch nicht die Ehe.“

Denn die Ehe für alle wurde letztlich vom Abgeordnetenhaus abgelehnt und stattdessen nur die Partnerschaft beschlossen. Sie bietet immerhin einige Vorteile gegenüber der vorherigen registrierten Partnerschaft. Karel Dvořák (Bürgermeisterpartei Stan) ist stellvertretender Justizminister und fasst zusammen:

„Im Gegensatz zu Partnern, die eine registrierte Partnerschaft abgeschlossen haben, können Partner, die eine Partnerschaft nach der Novelle des Bürgerlichen Gesetzbuches eingehen, das Kind ihres Partners adoptieren. Den Partnern entsteht ein gemeinsames Vermögen. Und nach dem Ende der Partnerschaft durch den Tod von einem der beiden Partner hat der andere Partner das Recht auf eine Witwen- beziehungsweise Witwerrente.“

Klára Šimáčková Laurenčíková | Foto: Alžběta Boháčová,  Tschechischer Rundfunk

Nicht möglich ist jedoch, dass die Partner ein Kind aus einem Heim adoptieren…

„Dies wird auch nach der Novelle des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht gestattet sein. Eine Adoption ist nur möglich, wenn der andere Partner der Vater oder die Mutter des Kindes ist. Man kann also nicht zusammen ein fremdes Kind adoptieren“, so Dvořák.

Damit bleibt Tschechien bei den Rechten für gleichgeschlechtliche Paare weiter hinter den Ländern im Westen Europas zurück, aber ebenso beispielsweise hinter Slowenien oder Estland – also früheren Ostblockstaaten. Und das kritisiert auch Klára Laurenčíková Šimáčková, die Regierungsbeauftragte für Menschenrechte:

„Auf der einen Seite ist die Einführung der neuen Partnerschaft ein bedeutender Schritt für Tschechien. Auf der anderen Seite darf man eben gerade nicht den erwähnten Unterschied im Adoptionsrecht vergessen und vor allem auch nicht die Beibehaltung der doppelten Terminologie und rechtlichen Möglichkeiten, die immer noch zwischen Paaren gemäß ihres Geschlechts und ihrer sexuellen Orientierung unterscheiden.“

Organisationen der LGBTIQA+ wollen aber weiter für eine Ehe für alle in Tschechien kämpfen. Dies hat die Initiative Jsme fér (Wir sind fair) am Freitag bekanntgegeben. Die registrierte Partnerschaft wurde im Übrigen hierzulande im Juli 2006 eingeführt.

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